Modulhandbuch
Studiengang
Master Musik
Hauptfach Cembalo/Fortepiano
Modul | Modulnummer |
MM: Hauptfach Cembalo/Fortepiano |
MM_Cemb/Fp |
MM: Masterprojekt |
MM_MP |
MM: Ensemble (Collegium Musicum/Consort) |
MM_E_CM/C |
MM: Theorie/Wissenschaft |
MM_TW |
MM und MKM: Wahlbereich |
MM_MKM_W |
MM: Hauptfach Cembalo/Fortepiano
Vorgesehene(s) Semester | 1-4 |
Dauer | 4 Semester |
Angeboten | Jedes Semester |
SWS | 8.0 |
ECTS | 92 |
Workload | 2760 Stunden (128 Stunden Präsenz, 2632 Stunden Vor- und Nachbereitung) |
Lehr-/Lernform(en) | Einzelunterricht |
Benotet | Ja |
Verwendbarkeit | Studiengang Master Musik, Hauptfach Cembalo/Fortepiano |
Modulverantwortliche/r | Prof. Jean-Christophe Dijoux |
Voraussetzungen
Zulassung zum Studiengang Master Musik mit Hauptfach Cembalo/Fortepiano
Kompetenzen/Lernziele
Die Studierenden
- sind in der Lage, differenzierte und stilgerechte Interpretationen von anspruchsvoller Literatur ihres Hauptfachinstruments eigenständig zu erarbeiten.
- können solistische und kammermusikalische Werke musikalisch sinnvoll und ausdrucksstark vortragen.
- sind in der Lage, ein attraktives Konzertprogramm Alter Musik zusammenzustellen und mit einer professionellen Bühnenpräsenz darzubieten.
Modulinhalte
- Erarbeitung von Literatur für historische Tasteninstrumente in künstlerisch vielseitigen und musikalisch überzeugenden Interpretationen.
- Erarbeiten und Üben von analytischen Verfahren, die den stilgerechten Umgang mit dem Repertoire des 16. bis 19. Jahrhunderts ermöglichen.
- Übungen und Coaching im Hinblick auf Auftrittssituationen, Organisation und Mitwirkung an Vortragsabenden und öffentlichen Konzerten.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Bestandene Prüfungen
Zu erbringende Studienleistung
Keine
Zu erbringende Prüfungsleistung
MM: Masterprojekt
Vorgesehene(s) Semester | 4 |
Dauer | 1 Semester |
Angeboten | Jedes Semester |
SWS | 0.0 |
ECTS | 10 |
Workload | 300 Stunden Selbststudium |
Lehr-/Lernform(en) | Betreuung durch die Prüfenden nach Bedarf |
Benotet | Für die Optionen 1 und 2 (wissenschaftliche Thesis und Lecture-Recital) wird durch die Prüfungskommission eine Note ausgewiesen. Das Bestehen der Optionen 3 bis 6 (sofern diese im jeweiligen Hauptfach wählbar sind) wird durch die betreuenden Lehrenden bestätigt. |
Verwendbarkeit | Studiengang Master Musik, alle Hauptfächer außer Orgel – Interprétation à l’orgue und Orgelimprovisation – Improvisation à l’orgue |
Modulverantwortliche/r | Prof. Dr. Hans Aerts |
Voraussetzungen
Erfolgreiches Absolvieren der Module der ersten beiden Semester
Kompetenzen/Lernziele
Die Studierenden
- sind in der Lage, eine exemplarische künstlerische und/oder wissenschaftliche Fragestellung ihres Hauptfaches selbstständig zu bearbeiten.
- können ihre Ergebnisse in einer den üblichen Standards entsprechenden Form performativ und/oder schriftlich darstellen.
- sind in der Lage, ihre eigene künstlerische und/oder wissenschaftliche Arbeit zu reflektieren.
Modulinhalte
- Inhalt und Aufbau des Masterprojekts werden unter Berücksichtigung der in Anlage 1 der SPO genannten Voraussetzungen mit den betreuenden Lehrenden erarbeitet und konkretisiert.
- Das Projekt muss in Inhalt, Form und Aufbau den Maßgaben künstlerischen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Arbeitens, Schreibens und/oder Präsentierens genügen.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Bestandene Modulprüfung
Zu erbringende Studienleistung
Keine
Zu erbringende Prüfungsleistung
MM: Ensemble (Collegium Musicum/Consort)
Vorgesehene(s) Semester | 2-3 |
Dauer | 2 Semester |
Angeboten | Jedes Semester |
SWS | 2.0 |
ECTS | 4 |
Workload | 120 Stunden (32 Stunden Präsenz, 88 Stunden Vor- und Nachbereitung) |
Lehr-/Lernform(en) | Ensembleunterricht |
Benotet | Nein |
Verwendbarkeit | None |
Modulverantwortliche/r | Prof. Jean-Christophe Dijoux |
Voraussetzungen
None
Kompetenzen/Lernziele
Die Studierenden
- können Werke der Kammermusik aus verschiedenen Stilepochen eigenständig erarbeiten und künstlerisch überzeugend gestalten.
- sind in der Lage, gemeinsam mit KammermusikpartnerInnen Werke eigenständig unter Berücksichtigung des stilistischen und formalen Kontexts künstlerisch schlüssig zu erarbeiten und zu präsentieren.
- können unterschiedliche Intonationssysteme anwenden und sind fähig, ein Consort zu leiten.
Modulinhalte
- Erarbeitung von kammermusikalischen Werken (Kammermusik: Gruppenunterricht bei den Hauptfachlehrern/-innen des IHA) in Form von Originalliteratur aus verschiedenen Stilepochen in wechselnden Besetzungen oder wahlweise Mitwirkung im Consort bzw. im Collegium musicum (Barockorchester) (bei den Hauptfachlehrern/-innen des IHA, projektgebunden).
- Literatur für das Collegium musicum: Das einschlägige Repertoire für historisch informierte Orchesterpraxis.
- Für Blockflötenconsort: 2- bis 8-stimmige Consortwerke auf Nachbauten historischer Instrumente; Werke der Kammermusikliteratur von ca. 1600-1800 in verschiedenen Besetzungen; Orchesterwerke, in denen Blockflöte besetzt sind;Trio/Quartette für Blockflöten.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Leistungsnachweis
Zu erbringende Studienleistung
Regelmäßige Teilnahme an der Lehrveranstaltung, in der Regel auch die Mitgestaltung von Konzerten und Vortragsabenden.
Zu erbringende Prüfungsleistung
keine
MM: Theorie/Wissenschaft
Vorgesehene(s) Semester | 2-3 |
Dauer | 2 Semester |
Angeboten | Jedes Semester |
SWS | 4.0 |
ECTS | 6 |
Workload | 180 Stunden (64 Stunden Präsenz, 116 Stunden Vor- und Nachbereitung):
2 Lehrveranstaltungen nach Wahl der Studierenden aus den Bereichen Musiktheorie, Gehörbildung, Musikwissenschaft, Musikpädagogik oder Musikphysiologie & Musikermedizin: jeweils 90 Stunden (32 Stunden Präsenz, 58 Stunden Vor- und Nachbereitung) |
Lehr-/Lernform(en) | Je nach gewählter Lehrveranstaltung |
Benotet | Nein |
Verwendbarkeit | Studiengang Master Musik, alle Hauptfächer |
Modulverantwortliche/r | Prof. Dr. Hans Aerts |
Voraussetzungen
Zulassung zum Studiengang Master Musik
Kompetenzen/Lernziele
Die Studierenden
- sind in der Lage, sich selbstständig mit wissenschaftlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen und die jeweils angemessenen Methoden und Darstellungsformen auszuwählen und anzuwenden.
- können die Themen der gewählten Lehrveranstaltungen in den wissenschaftlichen und künstlerisch-wissenschaftlichen Disziplinen mittels eigenständiger Recherche selbstständig vertiefen und mit den Inhalten ihres Hauptfachs in Bezug setzen.
Modulinhalte
Inhaltliche und methodische Einführung in eine wissenschaftliche oder künstlerisch-wissenschaftliche Fragestellung, je nach Thema der gewählten Veranstaltungen.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Zwei Leistungsnachweise, den Anforderungen der je gewählten Lehrveranstaltung entsprechend. Die Anforderungen werden spätestens zu Beginn des Semesters bekanntgegeben.
Zu erbringende Studienleistung
Leistungsnachweise zu zwei Lehrveranstaltungen nach Wahl aus den Bereichen Musiktheorie, Gehörbildung, Musikwissenschaft (oder bei Master Operngesang/Konzertgesang: Operngeschichte), Musikpädagogik oder Musikphysiologie & Musikermedizin
Zu erbringende Prüfungsleistung
keine
MM und MKM: Wahlbereich
Vorgesehene(s) Semester | 1-4 |
Dauer | 4 Semester |
Angeboten | Jedes Semester |
SWS | keine oder unbestimmte Präsenzzeit |
ECTS | 8 |
Workload | 240 Stunden: Lehrveranstaltungen (S, V, Ü, K) nach Wahl im Umfang von insgesamt 8 ECTS
|
Lehr-/Lernform(en) | Je nach gewählter Lehrveranstaltung |
Benotet | Nein |
Verwendbarkeit |
- Studiengang Master Musik, alle Hauptfächer außer Orgel – Interprétation à l’orgue und Orgelimprovisation – Improvisation à l’orgue
- Studiengang Master Kirchenmusik
|
Modulverantwortliche/r | Prof. Dr. Hans Aerts |
Voraussetzungen
Zulassung zum Studiengang Master Musik oder Master Kirchenmusik
Kompetenzen/Lernziele
Die Studierenden können in einem oder mehreren Fächern bzw. Fachgebieten methodisch und inhaltlich überzeugend argumentieren oder auf einem anderen Instrument, einem Nebeninstrument oder in einem anderen Stil als dem ihres Hauptfachs musizieren.
Modulinhalte
Je nach gewählter Lehrveranstaltung
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Leistungsnachweise den Regelungen der je gewählten Lehrveranstaltung entsprechend
Zu erbringende Studienleistung
Leistungsnachweise den Regelungen der je gewählten Lehrveranstaltung entsprechend
Zu erbringende Prüfungsleistung
keine