Modulhandbuch
Studiengang
Master Musik
Hauptfach Gehörbildung
Modul | Modulnummer |
MM: Masterprojekt |
MM_MP |
MM: Berufspraktische Gehörbildung |
MM_BpGhb |
MM: Wissenschaftliche Grundlagen des Hörens |
MM_WGH |
MM: Musiktheorie (Hauptfach Gehörbildung) |
MM_Ghb_Mth |
MM: Methodik/Didaktik (Hauptfach Gehörbildung) |
MM_Ghb_MD |
MM und MKM: Wahlbereich |
MM_MKM_W |
MM: Masterprojekt
Vorgesehene(s) Semester | 4 |
Dauer | 1 Semester |
Angeboten | Jedes Semester |
SWS | 0.0 |
ECTS | 10 |
Workload | 300 Stunden Selbststudium |
Lehr-/Lernform(en) | Betreuung durch die Prüfenden nach Bedarf |
Benotet | Für die Optionen 1 und 2 (wissenschaftliche Thesis und Lecture-Recital) wird durch die Prüfungskommission eine Note ausgewiesen. Das Bestehen der Optionen 3 bis 6 (sofern diese im jeweiligen Hauptfach wählbar sind) wird durch die betreuenden Lehrenden bestätigt. |
Verwendbarkeit | Studiengang Master Musik, alle Hauptfächer außer Orgel – Interprétation à l’orgue und Orgelimprovisation – Improvisation à l’orgue |
Modulverantwortliche/r | Prof. Dr. Hans Aerts |
Voraussetzungen
Erfolgreiches Absolvieren der Module der ersten beiden Semester
Kompetenzen/Lernziele
Die Studierenden
- sind in der Lage, eine exemplarische künstlerische und/oder wissenschaftliche Fragestellung ihres Hauptfaches selbstständig zu bearbeiten.
- können ihre Ergebnisse in einer den üblichen Standards entsprechenden Form performativ und/oder schriftlich darstellen.
- sind in der Lage, ihre eigene künstlerische und/oder wissenschaftliche Arbeit zu reflektieren.
Modulinhalte
- Inhalt und Aufbau des Masterprojekts werden unter Berücksichtigung der in Anlage 1 der SPO genannten Voraussetzungen mit den betreuenden Lehrenden erarbeitet und konkretisiert.
- Das Projekt muss in Inhalt, Form und Aufbau den Maßgaben künstlerischen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Arbeitens, Schreibens und/oder Präsentierens genügen.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Bestandene Modulprüfung
Zu erbringende Studienleistung
Keine
Zu erbringende Prüfungsleistung
MM: Berufspraktische Gehörbildung
Vorgesehene(s) Semester | 1-3 |
Dauer | 3 Semester |
Angeboten | Jedes Semester |
SWS | 10.0 |
ECTS | 13 |
Workload | 390 Stunden (160 Stunden Präsenz, 230 Stunden Vor- und Nachbereitung):
- Gehörbildung III (S): 90 Stunden (32 Stunden Präsenz, 58 Stunden Vor- und Nachbereitung)
- Höranalyse (S): 90 Stunden (32 Stunden Präsenz, 58 Stunden Vor- und Nachbereitung)
- Stilkunde (S): 90 Stunden (32 Stunden Präsenz, 58 Stunden Vor- und Nachbereitung)
- Praxis der Intonation I (Ü): 60 Stunden (32 Stunden Präsenz, 28 Stunden Vor- und Nachbereitung)
- a. Kinder- und Jugendstimmbildung/Kindersingwoche (S, G) oder (bei Schwerpunkt Jazzgehörbildung) Ensemble: 60 Stunden (32 Stunden Präsenz, 28 Stunden Vor- und Nachbereitung)
b: Ensemble (bei Schwerpunkt Jazzgehörbildung) |
Lehr-/Lernform(en) | Seminar, Übung, Kleingruppe, Gruppenunterricht |
Benotet | Ja; Berechnung der Modulabschlussnote: arithmetisches Mittel der jeweils einfach gewichteten drei Modulteilnoten |
Verwendbarkeit | Studiengang Master Musik, Hauptfach Gehörbildung |
Modulverantwortliche/r | Prof. Konrad Georgi |
Voraussetzungen
Zulassung zum Studiengang Master Musik mit Hauptfach Gehörbildung
Kompetenzen/Lernziele
Die Studierenden
- haben eine innerliche Klangvorstellung beim Lesen, Analysieren oder Komponieren einer Partitur und können größer besetzte Werke lesend durchhören.
- sind in der Lage, vom Tonträger vorgespielte Werke in ihrem Verlauf hörend nachvollziehen und in Hinsicht auf verschiedene Parameter analytisch beschreiben bzw. einer bestimmten Epoche zuordnen zu können.
- kennen die Grundlagen von Intonation in Kammermusikensembles, Chor und Orchester.
- kennen die physiologischen Bedingungen junger Stimmen, ihrer ständigen Veränderungen, der Mutation u.ä.; Kennen unterschiedliche Unterrichtsinhalte und -methoden und können diese selbständig umsetzen.
Modulinhalte
- Zu 1.: Erfassen größerer Zusammenhänge beim Hören von Tonaufnahmen; Erkennen komplexer rhythmischer Strukturen und Spieltechniken, auch in Neuer Musik; Klangfarben von Einzelinstrumenten und Gruppen; Durchhören von polyphoner Musik, auch in alten Schlüsseln; transponierende Instrumente und Alte Stimmung; Kontrolle von Fehlern in der Aufnahme; Intonationshören.
- Zu 2.: Vom Tonträger werden Werke (Einzelsätze) eines ausgesuchten Komponisten, vorwiegend aus der klassisch-romantischen Epoche,vorgestellt und das hörende Erfassen melodisch-harmonisch-formaler Entwicklungen und Zusammenhänge sowie instrumentatorischer Aspekte trainiert, die für den Komponisten und seine Zeit charakteristisch sind.
- Zu 3.: Längere Abschnitte von Musikwerken aus einer festumgrenzten Epoche werden vorgespielt. Über das hörende Erfassen spezifischer satztechnischer und instrumentatorischer Merkmale wird die Fähigkeit trainiert, ein gehörtes Werk zeitlich dieser Epoche oder vorangehenden bzw. nachfolgenden Epochen zuzuordnen und innerhalb der behandelten Epoche nach Gattungen und anderen Merkmalen zu differenzieren.
- Zu 4.: Intonationsweisen/Stimmungssysteme; typische Intonationsprobleme (Diatonik, Chromatik, Enharmonik); Intonationshilfen; Kammermusikwerke (Probenarbeit)
- Zu 5a: Erarbeitung der Grundlagen zur Ausbildung junger Stimmen; Literaturkenntnis; eigene Unterrichtsversuche.
- Zu 5b: (bei Schwerpunkt Jazzgehörbildung): Ensembleteilnahme nach Maßgabe des Lehrangebotes; betreute Lehrversuche.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
- Regelmäßige Unterrichtsteilnahme in allen Modulteilen
- 5 Leistungsnachweise
Zu erbringende Studienleistung
5 Leistungsnachweise
- Zu 1., 2., 3.: jeweils ein benoteter Leistungsnachweis (Dauer: 90 Min.).
- Zu 4., 5.: Regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit (auch Mitspielen).
Zu erbringende Prüfungsleistung
keine
MM: Wissenschaftliche Grundlagen des Hörens
Vorgesehene(s) Semester | 1-3 |
Dauer | 3 Semester |
Angeboten | Jedes Semester |
SWS | 3.0 |
ECTS | 8 |
Workload | 360 Stunden (48 Stunden Präsenz, 312 Stunden Vor- und Nachbereitung):
- Physiologie /Psychoakustik des Hörens (S): 60 Stunden (16 Stunden Präsenz, 44 Stunden Vor- und Nachbereitung)
- Musikpsychologie des Hörens (S): 60 Stunden (16 Stunden Präsenz, 44 Stunden Vor- und Nachbereitung)
- Musikalische Akustik (Ü): 60 Stunden (16 Stunden Präsenz, 44 Stunden Vor- und Nachbereitung)
- Praktikum Tonstudio (3 Wochen): 60 Stunden
|
Lehr-/Lernform(en) | Seminar, Übung, Gruppenunterricht |
Benotet | Ja; die Modulabschlussnote errechnet sich aus der Note von 1. (doppelt gewertet)
und 2. (einfach gewertet). |
Verwendbarkeit | Studiengang Master Musik, Hauptfach Gehörbildung |
Modulverantwortliche/r | Prof. Konrad Georgi |
Voraussetzungen
Zulassung zum Studiengang Master Musik mit Hauptfach Gehörbildung
Kompetenzen/Lernziele
Die Studierenden
- kennen den Aufbau und die Funktion des musikalischen Hörsinns.
- kennen psychoakustische Methoden, Experimente und Theorien zur Tonhöhenwahrnehmung.
- kennen die Grundlagen der Musikpsychologie.
- kennen die kognitiven Grundlagen bei der Wahrnehmung von Tonhöhen und Melodien.
- kennen das Konsonanz-Dissonanz-Problem.
- kennen den Zusammenhang von physikalischer Akustik und musikalischen Phänomenen.
- beherrschen aufnahmetechnische Grundlagen.
- kennen Grundlagen softwaretechnischer Bearbeitung von Audiofiles.
- können grundlegende Zusammenhänge zwischen Raumakustik und Akustik der Musikinstrumente erfassen.
Modulinhalte
- Zu 1: Einführung in die Physiologie des Hörens und Psychoakustik.
- Zu 2: Einführung in die Musikpsychologie des Hörens und zu ausgesuchten musikpsychologischen Fragestellungen musikalischer Wahrnehmung.
- Zu 3: Einführung in die musikalische Akustik, Akustik der Musikinstrumente.
- Zu 4: Aufnahmetechnik und Akustik, softwaretechnische Bearbeitung von Aufnahmen, Kennenlernen der Arbeitsabläufe unterscheidlicher Aufnahmeszenarien.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
- Regelmäßige Unterrichtsteilnahme in allen Modulteilen
- 4 Leistungsnachweise
Zu erbringende Studienleistung
- Zu 1.: Klausur (Dauer: 60 Min.)
- Zu 2.: Hausarbeit (mind. 10 Seiten)
- Zu 3.: Regelmäßige aktive Teilnahme, Realisierung und Vorlage von zwei abgeschlossenen Audioaufnahmen.
- Zu 4: Leistungsnachweis: regelmäßige aktive Teilnahme, Praktikumsbericht.
Zu erbringende Prüfungsleistung
keine
MM: Musiktheorie (Hauptfach Gehörbildung)
Vorgesehene(s) Semester | 1-3 |
Dauer | 3 Semester |
Angeboten | Jedes Semester |
SWS | 7.0 |
ECTS | 11 |
Workload | 330 Stunden (112 Stunden Präsenz, 218 Stunden Vor- und Nachbereitung):
- Analyseseminare: 180 Stunden (64 Stunden Präsenz, 116 Stunden Vor- und Nachbereitung)
- Instrumenten- / Partiturkunde (V): 32 Stunden (32 Stunden Präsenz)
- Musiktheorie am Klavier (E): 120 Stunden (16 Stunden Präsenz, 104 Stunden Vor- und Nachbereitung)
|
Lehr-/Lernform(en) | Seminar, Übung, Vorlesung, Gruppenunterricht, Einzelunterricht |
Benotet | Ja; die Modulabschlussnote errechnet sich aus der Note von "Analyseseminar" (doppelt gewichtet), "Instrumenten-/ Partiturkunde" (einfach gewichtet) und "Musiktheorie am Klavier" (einfach gewichtet). |
Verwendbarkeit | Studiengang Master Musik, Hauptfach Gehörbildung |
Modulverantwortliche/r | Prof. Konrad Georgi |
Voraussetzungen
Zulassung zum Studiengang Master Musik mit Hauptfach Gehörbildung
Kompetenzen/Lernziele
Die Studierenden
- können die satztechnischen Charakteristika von Musik des 15. bis 21. Jahrhunderts benennen, beschreiben, systematisieren und in Musikstücken wiedererkennen. Sie sind in der Lage, musikalische Werke unterschiedlicher Epochen analytisch zu beschreiben.
- können eigene Forschungsbeiträge verfassen und sie in musikwissenschaftlichen und insbesondere musiktheoretischen Diskursen auch in historischer Perspektive verorten sowie die angewandten Methoden reflektieren.
Modulinhalte
- Zu 1: Vertiefung der Kenntnisse wissenschaftlicher Arbeit; Vertiefung der Kenntnisse der musikalischen Formenlehre an Literaturbeispielen; Vertiefung der Kenntnisse in der harmonischen und kontrapunktischen Analyse an Literaturbeispielen; Fachdiskussion in der Gruppe; Erlernen der Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse.
- Zu 2: Instrumenations- und Besetzungspraxis; Notation.
- Zu 3: Arbeiten an bezifferten und unbezifferten Bässen, vor allem aus dem italienischen Partimento-Repertoire; Führung der Oberstimmen; Erlernen der gängigen Sequenz- und Kadenzmodelle, Praxis des Accompagnements.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
- Regelmäßige Unterrichtsteilnahme in allen Modulteilen
- 3 Leistungsnachweise
Zu erbringende Studienleistung
3 Leistungsnachweise:
- Zu 1.: Referat mit ausführlicher schriftlicher Zusammenfassung oder Hausarbeit.
- Zu 2.: Kolloquium (Dauer ca. 12 Min.) zu Geschichte und Funktionsweise von Instrumenten; stilistische Einordnung von Partituren und Identifikation der betreffenden Instrumente (Notation und realer Klang).
- Zu 3.: Mündliche Prüfung (Dauer 20 Min.): Realisierung eines vorbereiteten unbezifferten Generalbasses (Partimento) am Klavier (Vorbereitungszeit: 15 Min.); Realisierung eines kurzen unvorbereiteten Partimentos; Darstellung zentraler Sequenz- und Kadenzmodelle.
Zu erbringende Prüfungsleistung
keine
MM: Methodik/Didaktik (Hauptfach Gehörbildung)
Vorgesehene(s) Semester | 1-4 |
Dauer | 4 Semester |
Angeboten | Jedes Semester |
SWS | 8.0 |
ECTS | 18 |
Workload | 540 Stunden (128 Stunden Präsenz, 412 Stunden Vor- und Nachbereitung):
- Didaktik und Methodik der Gehörbildung: 270 Stunden (64 Stunden Präsenz, 206 Stunden Vor- und Nachbereitung)
- Methodik der computergestützten Gehörbildung: 270 Stunden (64 Stunden Präsenz, 206 Stunden Vor- und Nachbereitung)
|
Lehr-/Lernform(en) | Seminar, Übung, Vorlesung, Gruppenunterricht, Einzelunterricht |
Benotet | Ja; die Modulabschlussnote errechnet sich aus dem Mittel der Lehrproben. |
Verwendbarkeit | Studiengang Master Musik, Hauptfach Gehörbildung |
Modulverantwortliche/r | Prof. Konrad Georgi |
Voraussetzungen
Zulassung zum Studiengang Master Musik mit Hauptfach Gehörbildung
Kompetenzen/Lernziele
Die Studierenden
- sind in der Lage, in einem strukturierten Gehörbildungsunterricht den jeweiligen Zielgruppen angepasste Lerninhalte unter Einbeziehung verschiedener Medien zu vermitteln.
- können den Gehörbildungsunterricht themenspezifisch konzipieren und als mehrteilige Unterrichtseinheit vorbereiten.
Modulinhalte
Zu 1:
- Verschiedene Aufgabentypen und Vermittlungsmethoden kennen lernen und trainieren.
- Lehrbücher zur Gehörbildung studieren und diskutieren.
- Computerprogramme zur Gehörbildung kennen.
- Eigene Konzepte für den Unterricht auf verschiedenen Stufen (von der Hörerziehung für Kinder bis zum Unterricht für zukünftige Dirigenten) erarbeiten.
- Durchführung von 6 Lehrproben.
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Zu 2:
- Lernen mit Software (Medienpädagogik, Interaktivität, Lernkontrolle); Lernprogramm-Arten studieren und diskutieren
- Erstellen von Lernanwendungen, Kennenlernen dazu benötigter Softwarekomponenten.
- Kennenlernen der Funktionsweise einer E-Learning-Plattform.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
- Regelmäßige Unterrichtsteilnahme in allen Modulteilen
- 3 Leistungsnachweise
Zu erbringende Studienleistung
Keine
Zu erbringende Prüfungsleistung
Zwei Lehrproben unterschiedlichen Charakters (Dauer: jeweils 45 Min.), jeweils mit anschließendem Kolloquium über Inhalte des Fachs (Dauer: jeweils 15 Min.)
MM und MKM: Wahlbereich
Vorgesehene(s) Semester | 1-4 |
Dauer | 4 Semester |
Angeboten | Jedes Semester |
SWS | keine oder unbestimmte Präsenzzeit |
ECTS | 8 |
Workload | 240 Stunden: Lehrveranstaltungen (S, V, Ü, K) nach Wahl im Umfang von insgesamt 8 ECTS
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Lehr-/Lernform(en) | Je nach gewählter Lehrveranstaltung |
Benotet | Nein |
Verwendbarkeit |
- Studiengang Master Musik, alle Hauptfächer außer Orgel – Interprétation à l’orgue und Orgelimprovisation – Improvisation à l’orgue
- Studiengang Master Kirchenmusik
|
Modulverantwortliche/r | Prof. Dr. Hans Aerts |
Voraussetzungen
Zulassung zum Studiengang Master Musik oder Master Kirchenmusik
Kompetenzen/Lernziele
Die Studierenden können in einem oder mehreren Fächern bzw. Fachgebieten methodisch und inhaltlich überzeugend argumentieren oder auf einem anderen Instrument, einem Nebeninstrument oder in einem anderen Stil als dem ihres Hauptfachs musizieren.
Modulinhalte
Je nach gewählter Lehrveranstaltung
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Leistungsnachweise den Regelungen der je gewählten Lehrveranstaltung entsprechend
Zu erbringende Studienleistung
Leistungsnachweise den Regelungen der je gewählten Lehrveranstaltung entsprechend
Zu erbringende Prüfungsleistung
keine